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Garantie

Was beinhaltet die Standardgarantie von DwyerOmega?

Viele Produkte von DwyerOmega bieten Garantien, die über die Branchenstandards hinausgehen. Das ist unsere Art zu sagen: "Danke, dass du dich für DwyerOmega entschieden hast." DwyerOmega steht zu 100 % hinter seinen Produkten, denn DwyerOmega-Produkte werden deinen Erwartungen gerecht. Unsere Präzisionstechnik und Fertigung sorgen dafür, dass dein Prozess mit unseren Geräten reibungslos läuft. Die Garantien sind produktspezifisch und liegen dem Produkt bei.

Wie lautet die Garantie-/Haftungsausschlusserklärung von DwyerOmega?

Die Garantie-/Haftungsausschlusserklärung von DwyerOmega lautet wie folgt:

  1. Der Lieferant garantiert, dass alle Produkte bei normalem Gebrauch für einen Zeitraum von einem Jahr ab Lieferung an den Käufer oder für einen anderen Zeitraum, sofern vorhanden, frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, wie in der produktspezifischen Garantie angegeben, die in der Regel mit dem Produkt geliefert wird, vorausgesetzt jedoch, dass der Lieferant nicht garantiert, dass der Betrieb der Software (definiert in Klausel 14) unterbrechungsfrei oder fehlerfrei ist oder dass alle Programmfehler behoben werden. Der Käufer ist dafür verantwortlich, festzustellen, ob das Produkt für seine Zwecke geeignet ist und ob diese Nutzung den geltenden Gesetzen entspricht.

  2. Der Lieferant garantiert, dass er die Dienstleistungen im Wesentlichen gemäß dem Angebot und mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt erbringt.

  3. Sofern der Käufer den Lieferanten unverzüglich nach Feststellung eines behaupteten Mangels am Produkt schriftlich benachrichtigt und ein solches Produkt auf Risiko des Käufers frachtfrei innerhalb eines Jahres ab Lieferdatum an den Lieferanten zurückgesandt wird und der Lieferant nach einer angemessenen Frist zur Prüfung dieser Produkte zu seiner Zufriedenheit feststellt, dass das Produkt einen Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist, wird der Lieferant nach seiner Wahl das Produkt reparieren oder ersetzen, wobei der Versand an den Käufer im Voraus bezahlt wird.

  4. Dem Lieferanten steht eine angemessene Frist zur Verfügung, um solche Reparaturen durchzuführen oder das Produkt zu ersetzen. Eine Reparatur oder ein Austausch von Produkten verlängert die Gewährleistungsfrist nicht. Diese Gewährleistung ist auf einen Zeitraum von einem Jahr oder einen anderen Zeitraum, sofern vorhanden, beschränkt, wie in der produktspezifischen Gewährleistungserklärung angegeben, die üblicherweise mit dem Produkt geliefert wird, unabhängig davon, ob die beanstandeten Mängel bei der Lieferung erkennbar oder versteckt waren.

  5. Dienstleistungen, die nicht der Gewährleistung gemäß Abschnitt 2 entsprechen und dem Lieferanten innerhalb von 10 Tagen, nachdem der Käufer davon Kenntnis erlangt hat, und in jedem Fall spätestens 2 Monate nach dem Datum der Erbringung der Dienstleistungen gemeldet werden, sind, sofern der Lieferant zustimmt, dass sie nicht konform waren, so bald wie vernünftigerweise möglich nach Erhalt der Mitteilung über die nicht konformen Dienstleistungen durch den Lieferanten erneut zu erbringen. Sollte der Lieferant die mangelhafte Erbringung der Dienstleistungen nicht beheben, besteht der einzige Rechtsbehelf des Käufers in der Erstattung des auf die betreffenden Dienstleistungen entfallenden Teils der Gebühren.

  6. Der Lieferant haftet nicht für die Verletzung der Gewährleistung in Bezug auf gelieferte Produkte, wenn:

    1. der Käufer diese Produkte nach der in Abschnitt 3 geforderten Mitteilung weiter nutzt;
    2. der Mangel oder die Störung auf ein Verschulden des Käufers zurückzuführen ist;
    3. der Mangel auf einer vom Käufer bereitgestellten Zeichnung, einem Entwurf oder einer Spezifikation oder auf anderen vom Käufer bereitgestellten Materialien oder Gegenständen oder auf Teilen oder Gegenständen zurückzuführen ist, die nicht vollständig vom Lieferanten hergestellt wurden;
    4. der Mangel nicht auf die Herstellung zurückzuführen ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unfälle, Missbrauch, unvorhersehbare Nutzung, Nachlässigkeit, Änderungen, unsachgemäße Installation, unsachgemäße Einstellung, unsachgemäße Reparatur oder unsachgemäße Prüfung;
    5. der Mangel entsteht durch die Verwendung der Produkte in Verbindung mit Produkten oder Materialien, die vom Lieferanten nicht vernünftigerweise in Betracht gezogen wurden;
    6. der Fehler oder Mangel resultiert aus einer unbefugten Ergänzung oder Änderung durch den Käufer oder aus der Nichtbeachtung der schriftlichen Anweisungen des Lieferanten in Bezug auf die Produkte oder Dienstleistungen;
    7. und der Ausfall oder Mangel entsteht durch einen Verstoß des Käufers gegen seine Verpflichtung, dem Lieferanten gemäß dieser Vereinbarung Informationen zur Verfügung zu stellen.

  7. Wenn der Käufer einen Teil einer Zahlung, die er dem Lieferanten gemäß einem Vertrag oder anderweitig schuldet, nicht fristgerecht leistet, können alle in diesem Abschnitt gewährten Gewährleistungen und Rechtsbehelfe nach Wahl des Lieferanten aufgehoben werden.

  8. DIE VORSTEHENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN GELTEN NUR FÜR DEN KÄUFER ALS URSPRÜNGLICHEN ERWERBER UND SIND AUSSCHLIESSLICH UND ERSETZEN ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN, BEDINGUNGEN UND BESTIMMUNGEN, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND GEMÄSS GESETZ, NACH DEM GEMEINRECHT ODER ANDERWEITIG, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, QUALITÄT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DIE EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE HAFTUNG DES LIEFERANTEN SOWIE DER EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSBEHELF DES KÄUFERS BEI VERLETZUNG DER IN DIESEM ABSCHNITT 12 GENANNTEN GEWÄHRLEISTUNGEN SIND IN DEN UNTERABSCHNITTEN 3 UND 5 DIESES ABSCHNITTS FESTGELEGT.
 
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